ALG II

Marchocias

Lord of Demons
Wenn ein ALG II-Empfänger stirbt, müssen Erben das erhaltene ALG II zurückbezahlen

Wenn jemand Arbeitslosengeld II erhält und stirbt, müssen seine Erben das Arbeitslosengeld II, das er in den zehn Jahren vor seinem Tod erhalten hat, zurückbezahlen. Betroffen davon ist jedoch nur die Erbmasse und nicht das Vermögen der Erben.

Dies wurde vom Bundespresseamt bestätigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn das erhaltene Arbeitslosengeld II unter 1700 Euro lag. Lebenspartner können einen Freibetrag von 15.500 Euro anrechnen.

Die Regelung besteht, um 'vom Erben die Leistungen zurückzufordern, die der Leistungsempfänger erhalten hat, weil Teile seines Vermögens geschützt und folglich nicht angerechnet wurden', so das Bundespresseamt.

Quelle: focus.msn.de
Quelle: Shortnews.de
 

unknown

Super Provokator
:motz :motz :motz

so'n schwachfug:nono :motz :motz :motz
ich werde mich nicht dran halten, falls ich mal in die lage kommen sollte.
 

Erbse

Erbse
Leider werden wir uns nicht dagegen wehren können :karte:
Vaterstaat macht und beschließt und wir sind die Deppen die es ausbügeln müssen
:motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz :motz
 

DaffyDope

Viva la revolución
so ...echt ma....was glaubt DEUTSCHLAND eigentlich ?? hallo??? komm mir vor wie innem schlechten film!

was KÖNNEN die ERBEN denn dafür das der tote.. ALG II bekommen hat?? Typisch deutsche denkweise....

politiker bekommen für jedenscheiss mega kohle.... auch ne sher gute rente ..nach nur paar jahren im amt ...

die bauen irgendeine scheisse hin...(siehe in bremen den space park") dat wirdn flopp .....

und wir müssen dann irgendwie das geld wieda rausbuttern ..

was solln das??

ey.... ich wander definitiv auf ... in so einem verkackten land lasse ich meine Kinder nicht aufwachsen ...echt net, da hab ich kein bock drauf auch nur noch 1€ an steuern usw zu bezahlen ..pff

zieh ich in ein anderes land..was vielleicht sozialschwacher ist, aber wenigstensn et so eine hirnverbrannte scheisse macht ....

man mna man .....
 

falko

Member
@Jarod,
schön hat aber mit ALG II nichts zu tun.
Abgesehen, muss ich dem Englischen Kollegen Recht geben.

Erst Mal nachdenken, bei ALG II.
Vor dem Tod verkaufen, für ein Wohnrecht, an Kinder oder Enkel.
Oder für die Pflege, es gibt schon ein paar Varianten.
Wer das vorher regelt, bevor der Antrag abgegeben wird, hat es noch leichter. Verkauf zur Schuldendeckung zum Beispiel.
Nicht vergessen, festschreiben, dass alle Ansprüche im Pflegefall oder nach dem Tod erlöschen.
Das verhindert ein Mieter zu akzeptieren mussen vom Amt um die Kosten zu reduzieren.
mfg falko
 
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